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   BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72   

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BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72 (https://dejure.org/1974,382)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - VI C 65.72 (https://dejure.org/1974,382)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - VI C 65.72 (https://dejure.org/1974,382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit - Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft - Antrag auf Zahlung der Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 340
  • MDR 1974, 1045
  • DVBl 1975, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 56.68

    Bemühungen um Wiedereinstellung in den Polizeidienst - Unterbrechung der Karriere

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Das im deutschen Beamtenrecht angeordnete Ruhen der Versorgungsbezüge eines in den Vereinigten Staaten lebenden Ruhestandsbeamten, der die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben hat, wird durch den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1954 nicht berührt (Ergänzung zu BVerwGE 39, 174).

    Die Anwendung des § 159 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BBG auf einen Sachverhalt, wie er beim Kläger vorliegt, verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz, wie der Senat bereits ausdrücklich entschieden hat (vgl. BVerwGE 39, 174).

    Das Vorbringen der Revision gibt dem Senat keinen Anlaß, zu einer anderen Auffassung zu gelangen, zumal da das Bundesverfassungsgericht die gegen das Urteil BVerwGE 39, 174 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß vom 28. April 1972 - 2 BvR 213/72 -).

    Zwar "endet" das Beamtenverhältnis auch durch Eintritt in den Ruhestand (§ 6 Abs. 4 BBG), doch werden in diesem Falle anders als bei der Entlassung die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten nicht völlig gelöst, sondern an die Stelle des Beamtenverhältnisses tritt das Rechtsverhältnis eines Ruhestandsbeamten, in dem besondere Fürsorgepflichten des Dienstherrn und entsprechende besondere Treuepflichten des früheren Beamten fortdauern (BVerwGE 39, 174 [177]).

    Daß die unterschiedliche Behandlung des Beamten im Ruhestand einerseits und des Arbeitnehmers (Angestellten) im Rentenalter anderseits im allgemeinen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, hat der Senat bereits in BVerwGE 39, 174 (178) [BVerwG 15.12.1971 - VI C 56/68] näher ausgeführt.

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, anders ausgedrückt: wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [337]).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Werden dabei einzelne Gruppen begünstigt, so verletzt dies die Grenzen des Art. 3 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (vgl. u.a. BVerfGE 29, 51 [56]; 31, 212 [218]).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Werden dabei einzelne Gruppen begünstigt, so verletzt dies die Grenzen des Art. 3 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (vgl. u.a. BVerfGE 29, 51 [56]; 31, 212 [218]).
  • BSG, 28.01.1970 - 4 RJ 215/67

    Rentenansprüche eines Ausländers - Zahlungsvoraussetzungen - Unfreiwilliger

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Denn auch im Sozialversicherungsrecht gilt das sogenannte Territorialprinzip (BSG, Urteil vom 3. Februar 1966 - 4 RJ 387/64 -, Sozialrecht, RVO, § 1315 Nr. 2 Bl. A a 1; BSG, Urteil vom 28. Januar 1970 - 4 RJ 215/67 -, Sozialrecht, RVO, § 1318 Nr. 4 Bl. A a 3; BSG, Urteil vom 28. Januar 1971 - 5 RKn 64/69 -, Sozialrecht, RVO, § 1302 Nr. 12 Bl. A a 10), und die Renten ruhen dementsprechend gemäß § 1315 Abs. 1 RVO, § 94 Abs. 1 AVG, sofern nicht besondere Regelungen etwas anderes anordnen.
  • BSG, 03.02.1966 - 4 RJ 387/64

    Witwenrente - Auslandsaufenthalt der Witwe - Zahlungsverweigerungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Denn auch im Sozialversicherungsrecht gilt das sogenannte Territorialprinzip (BSG, Urteil vom 3. Februar 1966 - 4 RJ 387/64 -, Sozialrecht, RVO, § 1315 Nr. 2 Bl. A a 1; BSG, Urteil vom 28. Januar 1970 - 4 RJ 215/67 -, Sozialrecht, RVO, § 1318 Nr. 4 Bl. A a 3; BSG, Urteil vom 28. Januar 1971 - 5 RKn 64/69 -, Sozialrecht, RVO, § 1302 Nr. 12 Bl. A a 10), und die Renten ruhen dementsprechend gemäß § 1315 Abs. 1 RVO, § 94 Abs. 1 AVG, sofern nicht besondere Regelungen etwas anderes anordnen.
  • BVerwG, 22.12.1971 - VI B 44.71
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Durch diese VwV sind daher die Versorgungsbehörden nicht gehindert, bei Versorgungsberechtigten, die auf Grund des § 35 Abs. 1 Satz 1 letzter Satzteil G 131 mit Ablauf des 30. September 1961 in den Ruhestand getreten sind, Ausnahmen vor Eintritt des Versorgungsfalles (nach allgemeinem Beamtenrecht) nur zuzulassen, wenn sich der Beamte in wirtschaftlicher Not befindet (vgl. dazu auch Beschluß vom 22. Dezember 1971 - BVerwG VI B 44.71 -).
  • BSG, 28.01.1971 - 5 RKn 64/69

    Witwenrentenabfindung - Wiederheirat der Witwe - Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Denn auch im Sozialversicherungsrecht gilt das sogenannte Territorialprinzip (BSG, Urteil vom 3. Februar 1966 - 4 RJ 387/64 -, Sozialrecht, RVO, § 1315 Nr. 2 Bl. A a 1; BSG, Urteil vom 28. Januar 1970 - 4 RJ 215/67 -, Sozialrecht, RVO, § 1318 Nr. 4 Bl. A a 3; BSG, Urteil vom 28. Januar 1971 - 5 RKn 64/69 -, Sozialrecht, RVO, § 1302 Nr. 12 Bl. A a 10), und die Renten ruhen dementsprechend gemäß § 1315 Abs. 1 RVO, § 94 Abs. 1 AVG, sofern nicht besondere Regelungen etwas anderes anordnen.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 29.71

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Rückzahlung einer überzahlten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Die Auslegung dieser Vorschrift unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwGE 44, 156 [160]).
  • Drs-Bund, 19.02.1988 - BT-Drs 11/1843
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72
    Dieses Gebiet wird in Art. IV Abs. 2 als Geltungsbereich der Gesetze und sonstigen Vorschriften angesprochen, hat aber keine den Kreis der von diesen Vorschriften betroffenen Personen einschränkende Bedeutung; vgl. dazu die Amtliche Begründung zum Entwurf des Gesetzes zu dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag (BTDrucks. 11/1843 S. 22) zu Art. IV: "Mithin erhalten die Staatsangehörigen des einen Vertragsteiles bei Aufenthalt im anderen Staat die gleiche Behandlung wie die eigenen Angehörigen dieses Staates und bei Aufenthalt im Ausland die gleiche Behandlung wie die im Ausland befindlichen eigenen Angehörigen dieses Staates." Deutsches Recht findet danach auf amerikanische Staatsangehörige in den USA die gleiche Anwendung wie auf Deutsche in den USA.
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

    Werden durch eine gesetzliche Regelung einzelne Gruppen begünstigt, so verletzt dies nicht die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die Art der Differenzierung anführen läßt (vgl. BVerwGE 45, 340 [348, 349]).
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

    Daß eine unterschiedliche Behandlung der Beamten einerseits sowie der Arbeiter und Angestellten andererseits nicht ohne weiteres gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. BVerwGE 45, 340 [348 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 6 C 18.76

    Der Begriff der Einstellung eines Beamten - Ausschluss einer

    Der Gesetzgeber hat insbesondere bei rechtsgewährenden Leistungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerwGE 42, 309 [316]; 45, 340 [348 f.]; 51, 226 [231]).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80

    Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein

    Das hierdurch entstandene parallele innerstaatliche Recht (nationales Recht) ist nach dem Grundgesetz Bundesrecht und insoweit nach § 137 Abs. 1 VwGO revisibel (vgl. hierzu BVerwGE 44, 156 [160]; 45, 340 [344]).
  • BVerwG, 17.01.1977 - 6 B 22.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit der

    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 65.72 - (BVerwGE 45, 340 [350 f.]) bereits entschieden, daß diese Verwaltungsvorschriften im Sinne der Gleichbehandlung auch zu beachten sind, wenn beide Alternativen des § 159 Abs. 1 Satz 1 BBG vorliegen und daß es ferner nicht dem Sinn des § 159 Abs. 1 Satz 3 BBG entsprechen dürfte, in diesen Fällen bei der Zulassung von Ausnahmen einen besonders strengen Maßstab anzulegen.
  • BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter -

    Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, anders ausgedrückt: wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [377]; BVerwGE 45, 340 [349]).
  • BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77

    Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen

    Das Bundesverwaltungsgericht ist dabei davon ausgegangen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 33, 367 [384]; 41, 121 [124 f.]; BVerwGE 42, 309 [316]), und daß der Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit insbesondere bei rechtsgewährenden Leistungen hat (BVerwGE 45, 340 [348 f.]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer

    Der Ermessensspielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, anders ausgedrückt: wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [337]; BVerwGE 45, 340 [349]).
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Sie beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen und sind rechtlich unterschiedlich gestaltet, so daß eine unterschiedliche Behandlung der in einem statusrechtlichen Amt und der in einem Angestelltenverhältnis verbrachten Amtszeit nicht als willkürlich angesehen werden kann (vgl. u.a. BVerwGE 39, 174 [178]; 45, 340 [348 f.]).
  • BVerwG, 21.08.1985 - 9 B 293.85

    Auslegung ausländischen Rechts als tatsächliche Feststellungen - Voraussetzungen

    Die Auslegung ausländischen Rechts stellt keine Rechtsfrage dar, sondern gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, die die Tatsachengerichte im Rahmen ihrer Sachaufklärungspflicht zu treffen haben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 347, 365) [BVerwG 17.07.1974 - VI C 65/72].
  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

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